logo_lju    
  Praktische information / Allgemeine information / Häufig gestellte Fragen / Suchen mit Schlüsselwort / Kontakt
DE FR NL
Landesamt für Jahresurlaub - LJU
Mein Urlaubskonto
 
 
 
Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Zahlung des Urlaubsgeldes durch Überweisung als Regel Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Zahlung des Urlaubsgeldes durch Überweisung als Regel.
Wenn Sie Ihrer Urlaubskasse Ihre Bankkontonummer nicht mitgeteilt haben oder wenn Sie der Urlaubskasse keinen schriftlichen Antrag zugeschickt haben um per Zirkularscheck gezahlt zu werden, wird Ihr Urlaubsgeld nicht ausgezahlt und wird es blockiert, solange Sie die notwendigen Auskünfte nicht mitgeteilt haben.

ACHTUNG !


Ab 1. Januar 2011 werden die Urlaubsgelder von dem LJU durch Überweisung gezahlt !
Teilen Sie uns möglichst schnell Ihre Bankkontonummer mit:
- online auf unserer Website > Mein Urlaubskonto;
oder
- mittels des L75-Formulars. Download L75 in PDF

Die Zahlung durch Scheck ist nunmehr nur auf schriftlichen Antrag möglich !


PRESSEERKLÄRUNG : letztmögliches Einreichungsdatum für die Beschwerden bezüglich der nicht-empfangenen Urlaubsgelder für das Urlaubsjahr 2009.

Die Verjährung des Urlaubsgeldes, Urlaubsdienstjahr 2007- Urlaub 2008 fängt am 1. Januar 2011 an. ( Fr, Nl)

 

© LJU
Haftungsausschluss
Letzte Änderung Mer, 2012-01-04 .

 

Top