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Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Zahlung des Urlaubsgeldes durch Überweisung als Regel.
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Wenn Sie Ihrer Urlaubskasse Ihre Bankkontonummer nicht mitgeteilt haben oder wenn Sie der Urlaubskasse keinen schriftlichen Antrag zugeschickt haben um per Zirkularscheck gezahlt zu werden, wird Ihr Urlaubsgeld nicht ausgezahlt und wird es blockiert, solange Sie die notwendigen Auskünfte nicht mitgeteilt haben.